Bezirksvorstandschaft mit Ehrengäste v. li.: Matthias Letzing Direktor BBV Schwaben, Stephan Bissinger Bezirkspräsident BBV Schwaben, Mathias Port (Graben, Lkr. Augsburg) Bezirksvorsitzender, Pia Mayer (Lkr. Donau-Ries) Kassiererin, Theresa Stetter (Lkr. Neu-Ulm) Bezirksvorsitzende, Martin Mayerle (Lkr. Dillingen) Beisitzer, Simone Demmler (Lkr. Unterallgäu) Beisitzerin, Christoph Löfflad (Lkr. Donau-Ries) Beisitzer, Jakob Wiedenmann (Lkr. Günzburg) Beisitzer, Barbara Zott (Augsburg – Inningen) stellv. Bezirksvorsitzende, Johannes Sing (stellv. Landesvorsitzender und Bezirksvorsitzender Oberbayern), Maximilian Näßl (Lkr. Aichach-Friedberg) Beisitzer, Martina Edenhofen vom Heimstättenverein aus Grainau
– es fehlen Johannes Käßmeyer (Lkr. Dillingen) stellv. Bezirksvorsitzender und Anna Käs (Graben, Lkr. Augsburg) Beisitzerin
Bei der Bezirksversammlung der BJB Schwaben in Wörleschwang (Landkreis Augsburg) trafen sich rund 35 Teilnehmende und Ehrengäste. Trotz winterlicher Bedingungen verlief die Veranstaltung reibungslos und wurde hybrid durchgeführt.
Nachwahlen zur Bezirksvorstandschaft
Die Bezirksvorstandschaft Schwaben ist nach vier Jahren wieder vollständig:
Mathias Port (Graben) wurde zum Bezirksvorsitzenden gewählt.
Johannes Käsmeyer (Donau-Ries) wurde zum stellvertretenden Bezirksvorsitzenden.
Simone Demmler (Unterallgäu) ergänzt die Vorstandschaft als Beisitzerin und stärkt die weibliche Präsenz.
Grußworte
- Stephan Bissinger (BBV Schwaben) betonte die aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft (z. B. Mercosur-Abkommen) und rief die jungen Landwirt:innen auf, sich stärker im Bayerischen Bauernverband (BBV) zu engagieren.
- Martina Edenhofer (Heimstättenverein Grainau) warb für Aufenthalte im Bildungs- und Begegnungshaus Grainau und informierte über den laufenden Neubau, bei gleichzeitigem Erhalt günstiger Mehrbettzimmer.
Fachvortrag: „Hochzeit und dann?“
von Frau Christa und Herrn Keller (beide vom BBV) informierten über die rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Folgen der Eheschließung
Die Ehe ist ein rechtlich bindender Schritt mit klaren Voraussetzungen.
- Neues Namensrecht (seit 1. Mai 2025): Ehepaare müssen keinen gemeinsamen Namen mehr führen; Doppel- und individuelle Namen sind möglich – auch nachträglich.
- Steuern: Gemeinsame Veranlagung und Wahl der Steuerklassen möglich, rückwirkend für das Heiratsjahr.
- Vermögen: Standardmäßig gilt die Zugewinngemeinschaft; Eigentum bleibt grundsätzlich beim jeweiligen Erwerber.
- Pflichten und Rechte: Gegenseitiger Unterhalt, eingeschränkte Vertretungsrechte, mögliche Familienversicherung.
Fazit: Die Versammlung zeigte organisatorische Stabilität in Schwaben und machte deutlich, wie wichtig Engagement im Berufsstand ist. Eine gute rechtliche Vorbereitung bei der Eheschließung in „guten Zeiten“ ist wichtig. Lasst Euch beraten!
