Infos rund um die Jugendleitercard

  • 23. Mai 2017

Mit dem Erwerb und Besitz der Jugendleitercard (Juleica) legitimieren sich die Inhaber gegenüber öffentlichen Stellen (bspw. Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Jugendeinrichtungen). Sie zeigt die Qualifikation, die die Besitzer erlangt haben und führt u.a. dazu, dass Fördergelder durch die betreffenden Leiter beantragt werden dürfen. Zudem wurden durch den Erwerb gewisse Unterrichtsinhalte (Vereinsmanagement, Gruppenprozesse und Teamarbeit, Rhetorik und Präsentation, Zuschussmöglichkeiten, Jugendschutz und Aufsichtspflicht sowie Öffentlichkeitsarbeit) zur Befähigung vermittelt werden.

Übrigens: Mit der Juleica können auch Ermäßigungen und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Es gibt zahlreiche regionale Vergünstigungen. Mehr Infos auch unter www.juleica.de

Wer seien juleica verlängern möchte, muss auf der Homepage eine neue juleica beantragen. Genehmigt kann die juleica werden, wenn Fortbildungsveranstaltungen besucht wurden, z.B. eine Veranstaltung der BJB – welche Veranstaltungen hier zählen kann mit den Referenten der BJB besprochen werden.

Weitere Infos rund um die juleica findet ihr hier:

juleica Infos

Foto (c) www.juleica.de

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