Bundesnotbremse: keine Änderungen für die bayerische Jugendarbeit

  • 21. April 2021

Alles bleibt wie gehabt!

Aktueller Stand sind somit die Infos vom 15.03.2021

Ab dem 15. März 2021 können inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder außerschulische Bildungsangebote stattfinden.

Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz, und soweit der Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Das bedeutet, dass unter anderem Gruppenstunden mit ausgebildeten Jungendleiter:innen, unter Einhaltung der Vorgaben, wieder möglich sind.

 

Weitere Informationen gibt’s auch hier:

 

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